Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmen
§ 1 Anbieterin
Neuriox® AI Consulting
Alena Karunas-Naumann
Freiberufliche Einzelunternehmerin
Buckesfelder Straße 18
58509 Lüdenscheid
Deutschland
E-Mail: info@neuriox.de
Website: https://neuriox.de
§ 2 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
- Für Verträge mit Verbrauchern gelten diese AGB nicht. Für Verbrauchergeschäfte werden gesonderte Verbraucherinformationen und Vertragsbedingungen bereitgestellt und in den jeweiligen Bestellvorgang einbezogen.
- Individuelle Beratungs-, Konzeptions-, Implementierungs-, Schulungs- und Betreuungsleistungen werden grundsätzlich nur Unternehmern angeboten, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes ausdrücklich angegeben ist.
- Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 3 Vertragsunterlagen und Rangfolge
- Der konkrete Vertragsinhalt ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektplan, der Produktbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
- Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- individuelle Vereinbarung oder ausdrücklich bestätigtes Angebot,
- Leistungsbeschreibung, Projektplan oder Produktbeschreibung,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Individuelle Abreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform dokumentiert werden. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
§ 4 Leistungen der Anbieterin
- Die Anbieterin erbringt je nach individueller Vereinbarung insbesondere folgende Leistungen:
- strategische KI-Beratung,
- Beratung zu Digitalisierung, Prozessgestaltung und Automatisierung,
- Analyse und Priorisierung von KI-Anwendungsfällen,
- Konzeption von KI- und Automatisierungslösungen,
- Prozess- und Workflow-Automatisierung,
- technische Implementierungsbegleitung,
- Konfiguration und Dokumentation vereinbarter Systeme,
- Workshops, Schulungen und Seminare für Unternehmen,
- laufende Betreuung und Support,
- Bereitstellung digitaler Produkte, Videoangebote, Onlinekurse und Jahreszugänge für Unternehmer.
- Der konkrete Umfang, die Ziele, die Mitwirkungspflichten, die Termine und die Vergütung werden im jeweiligen Angebot festgelegt. Bei digitalen Produkten, Onlinekursen und Jahreszugängen ergibt sich der konkrete Leistungsumfang aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
- Die Anbieterin schuldet grundsätzlich eine fachgerechte Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Ohne ausdrückliche und eindeutige Vereinbarung in Textform werden insbesondere kein bestimmter Umsatz, keine bestimmte Kostenersparnis, keine bestimmte Zahl von Leads, qualifizierten Anfragen, Terminen, wahrgenommenen Terminen, Angeboten oder gewonnenen Kunden, kein bestimmter Return on Investment und keine bestimmte Produktivität geschuldet.
- Eine allgemeine Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder verbindliche rechtliche Prüfung von Geschäftsmodellen, Datenschutzorganisationen oder KI-Systemen ist nicht Bestandteil der Leistungen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen der Beratung rechtliche, steuerliche oder regulatorische Themen angesprochen werden. Eine hiervon abweichende Vereinbarung ist nur zulässig, soweit die Anbieterin die betreffende Leistung rechtlich erbringen darf und sie im Angebot ausdrücklich beschrieben ist.
- Hinweise zu Datenschutz, Informationssicherheit, Governance, EU-KI-Verordnung oder sonstigen regulatorischen Anforderungen erfolgen projektbezogen und ersetzen keine Beratung durch hierfür zugelassene oder entsprechend qualifizierte Rechts-, Steuer- oder sonstige Berufsträger.
§ 5 Vertragsschluss
- Die Darstellung von Leistungen und Produkten auf der Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.
- Bei individuellen Leistungen erstellt die Anbieterin ein Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder beide Parteien mit der Durchführung beginnen, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.
- Bei Workshops, Seminaren oder Schulungen können zusätzlich gesonderte Teilnahmebedingungen gelten. Sie werden Bestandteil des Vertrags, wenn im Angebot oder bei der Buchung ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.
- Für digitale Produkte, Onlinekurse und Jahreszugänge für Unternehmer kommt der Vertrag nach Maßgabe des jeweiligen Angebots, der Produktbeschreibung oder des vereinbarten Bestellverfahrens zustande.
§ 6 Leistungsumfang und Leistungsgrenzen
- Die Anbieterin erbringt nur die im Angebot oder in der Produktbeschreibung ausdrücklich genannten Leistungen.
- Nicht ausdrücklich vereinbart sind insbesondere:
- dauerhafte Systemüberwachung,
- Bereitschafts- oder Notdienstleistungen,
- eine bestimmte Verfügbarkeit von Drittanbieterplattformen,
- laufende Pflege oder Aktualisierung von Kundensystemen,
- die Erstellung einer vollständigen Datenschutzdokumentation,
- die Erstellung einer vollständigen Informationssicherheitsorganisation,
- Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsleistungen,
- eine Abnahme oder Zertifizierung durch Behörden oder Dritte.
- Werden im Angebot bestimmte Ergebnisse, Dokumente, Konfigurationen oder technische Funktionen als abnahmefähige Arbeitsergebnisse vereinbart, gelten ergänzend die Regelungen in § 12.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Dokumente, Ansprechpartner, Freigaben und Systemzugänge rechtzeitig, vollständig und funktionsfähig zur Verfügung.
- Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf fehlende, unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, werden dem Kunden angezeigt. Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich angemessen. Zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet werden.
- Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Diese Person muss berechtigt sein, fachliche Entscheidungen zu treffen oder Entscheidungen des Kunden rechtzeitig einzuholen.
- Bei forensischen Untersuchungen bestätigt der Kunde vor Beginn des Auftrags, dass er zur Untersuchung der bereitgestellten Geräte, Konten, Systeme, Datenträger und Daten berechtigt ist oder die erforderliche Zustimmung der berechtigten Person beziehungsweise Stelle vorliegt. Der Kunde informiert die Anbieterin über bekannte gesetzliche, arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche oder verfahrensbezogene Einschränkungen.
- Der Kunde bleibt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner fachlichen und betrieblichen Angaben sowie für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm veranlassten Nutzung verantwortlich, soweit diese nicht durch eine von der Anbieterin zu vertretende Pflichtverletzung beeinträchtigt wird.
- Der Kunde prüft vor der produktiven Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe von Arbeitsergebnissen, ob diese für den vorgesehenen Zweck fachlich, technisch und rechtlich geeignet sind.
- Der Kunde sorgt für angemessene Datensicherungen seiner eigenen Systeme und Daten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine Datensicherung durch die Anbieterin vereinbart wurde.
§ 8 Termine und Durchführung
- Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Die Anbieterin darf Leistungen remote oder vor Ort erbringen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
- Termine können sich angemessen verschieben, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungen, Freigaben oder Zugänge nicht rechtzeitig bereitstellt oder wenn Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin eintreten.
- Die Anbieterin informiert den Kunden über absehbare Verzögerungen und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.
- Ein vereinbarter Termin für einen Workshop, ein Seminar oder eine Schulung kann nur nach Maßgabe des Angebots und der gegebenenfalls einbezogenen Teilnahmebedingungen verschoben oder abgesagt werden.
§ 9 Änderungswünsche und Zusatzleistungen
- Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss sind sogenannte Change Requests.
- Die Anbieterin prüft auf Wunsch des Kunden die Auswirkungen eines Change Requests auf Leistungsumfang, Aufwand, Vergütung, Termine und technische Voraussetzungen.
- Ein Change Request wird erst umgesetzt, wenn die Parteien die Änderung mindestens in Textform bestätigt haben.
- Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen ohne vorherige Vereinbarung zu erbringen.
- Mehraufwand aufgrund einer nachträglichen Änderung, einer unzutreffenden ursprünglichen Information oder einer nicht vereinbarten zusätzlichen Abstimmung kann nach dem im Angebot genannten Stunden- oder Tagessatz oder nach einer gesonderten Pauschale abgerechnet werden.
§ 10 Preise, Umsatzsteuer und Fremdkosten
- Es gelten die Preise des jeweiligen Angebots, der Produktbeschreibung oder der Buchungsseite.
- Gegenüber Unternehmern werden Preise grundsätzlich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern im Angebot nichts anderes ausdrücklich angegeben ist.
- Im Angebot wird festgelegt, ob Reise-, Übernachtungs-, Versand-, Lizenz-, Plattform-, Hosting- oder sonstige Fremdkosten enthalten sind oder gesondert berechnet werden.
- Fremdkosten werden nur weiterberechnet, wenn dies vereinbart wurde oder der Kunde ihrer Beauftragung nach vorheriger Information zugestimmt hat.
- Kosten Dritter, die der Kunde unmittelbar selbst beauftragt, rechnet der jeweilige Drittanbieter mit dem Kunden ab.
§ 11 Zahlungsbedingungen und Meilensteinzahlungen
- Die Zahlungsbeträge, Fälligkeiten und Zahlungsmeilensteine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Bei individuellen Projekten kann die Vergütung insbesondere nach folgenden Projektabschnitten abgerechnet werden:
- Projektstart,
- Analyse und Anforderungsaufnahme,
- Konzeption,
- technische Umsetzung,
- Übergabe oder vereinbarter Abnahme,
- laufende Betreuungszeiträume.
- Wenn im Angebot keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
- Bei laufenden Betreuungsleistungen kann eine monatliche Vorauszahlung vereinbart werden. Dies muss im Angebot ausdrücklich ausgewiesen sein.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Anbieterin kann nach einer angemessenen Zahlungsaufforderung die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich fälliger Beträge vorübergehend einstellen, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht, soweit es sich um Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt und diese entscheidungsreif sind.
- Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
§ 12 Abnahme bei ausdrücklich vereinbarten Werkleistungen
- Eine Abnahme ist nur geschuldet, wenn im Angebot ausdrücklich eine abnahmefähige Werkleistung vereinbart wurde.
- Nach Bereitstellung eines abnahmefähigen Arbeitsergebnisses prüft der Kunde dieses innerhalb von 10 Werktagen, sofern im Angebot keine andere angemessene Prüfungsfrist vereinbart wurde.
- Der Kunde erklärt die Abnahme oder teilt der Anbieterin innerhalb der Prüfungsfrist konkrete und nachvollziehbare Mängel mit. Die Mängelbeschreibung soll eine Prüfung und Reproduktion ermöglichen.
- Die Anbieterin erhält Gelegenheit, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
- Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Die Rechte des Kunden wegen solcher Mängel bleiben unberührt.
- Eine bloße produktive Nutzung gilt nicht automatisch als Abnahme. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben im Übrigen unberührt.
- Für reine Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen ist keine Abnahme geschuldet, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 13 Mängel und Nacherfüllung
- Bei ausdrücklich vereinbarten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB oder im Angebot keine zulässige abweichende Regelung getroffen wurde.
- Die Anbieterin ist berechtigt und verpflichtet, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern oder ein mangelfreies Arbeitsergebnis bereitzustellen.
- Der Kunde unterstützt die Prüfung und Beseitigung eines Mangels angemessen und stellt die für die Prüfung erforderlichen Informationen und Zugänge zur Verfügung.
- Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Funktion oder ein Ergebnis nicht vereinbarten Anforderungen entspricht, nachträglich geänderte Anforderungen nicht berücksichtigt oder wegen einer Änderung von Drittanbieterplattformen nicht mehr wie ursprünglich funktioniert, sofern die Anbieterin dies nicht zu vertreten hat.
- Für Beratungs- und sonstige Dienstleistungen bleibt die Haftung wegen Pflichtverletzungen unberührt. Ein bestimmter Beratungserfolg wird jedoch nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 14 Software, Plattformen, APIs und Drittanbieter
- Für die Leistungserbringung können Software, Plattformen, Schnittstellen, Hostingdienste, KI-Dienste und sonstige Leistungen Dritter eingesetzt werden.
- Welche Drittanbieter eingesetzt werden, ergibt sich, soweit für das Projekt erforderlich, aus dem Angebot, der technischen Dokumentation, der Datenschutzerklärung oder einer gesonderten Projektvereinbarung.
- Drittanbieterbedingungen, Lizenzbedingungen, Nutzungsgrenzen, Preisänderungen und technische Einschränkungen bleiben unberührt.
- Soweit möglich, werden Kundenkonten, Kundeninstanzen und vom Kunden kontrollierte Zugänge verwendet. Der Kunde bleibt Inhaber seiner eigenen Konten, Daten und Zugangsdaten.
- Der Kunde trägt die Kosten für Drittanbieterleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich im Honorar der Anbieterin enthalten sind.
- Die Anbieterin haftet nicht für die dauerhafte Verfügbarkeit, Kompatibilität, Sicherheit oder Funktionsfähigkeit eines Drittanbieters, sofern die Störung nicht auf einer von der Anbieterin zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
- Änderungen an APIs, Lizenzmodellen, technischen Schnittstellen oder Funktionen von Drittanbietern können eine Anpassung des Projekts erforderlich machen. Ein solcher Anpassungsaufwand ist eine zusätzliche Leistung, sofern er nicht bereits im Angebot berücksichtigt wurde.
- Die Parteien vereinbaren projektbezogen, wer für Backups, Updates, Sicherheitskonfigurationen, Lizenzverwaltung und laufende Administration verantwortlich ist.
§ 15 Regelungen für KI-generierte Inhalte und automatisierte Prozesse
- KI-Systeme arbeiten teilweise probabilistisch. Ausgaben können daher unvollständig, unzutreffend, veraltet oder für den vorgesehenen Zweck ungeeignet sein.
- Die Anbieterin erbringt Prüf-, Dokumentations- und Qualitätssicherungsleistungen nur in dem Umfang, der im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Kunde prüft KI-generierte Inhalte und automatisierte Ergebnisse vor einer produktiven, externen, finanziell relevanten, sicherheitsrelevanten oder rechtlich relevanten Verwendung angemessen durch qualifizierte Personen.
- Der Kunde entscheidet über die Freigabe, Veröffentlichung und tatsächliche Verwendung von KI-generierten Ergebnissen sowie über den Einsatz automatisierter Folgeprozesse.
- Der Kunde stellt sicher, dass nur solche Daten in KI-Systeme oder Automatisierungen eingegeben werden, deren Verarbeitung für den jeweiligen Zweck zulässig ist und für die erforderliche Berechtigungen, Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen vorliegen.
- Die Regelungen dieses § 15 begründen keinen Ausschluss der Haftung der Anbieterin für Schäden, die durch eine von der Anbieterin zu vertretende Pflichtverletzung verursacht wurden.
- Eine Verpflichtung zur Übernahme oder zum Training von KI-Modellen mit Kundendaten besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 16 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
- An individuell für den Kunden erstellten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigenen geschäftlichen Zwecke, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
- Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die interne Nutzung von Konzepten, Dokumentationen, Prozessbeschreibungen, Schulungsunterlagen und individuell erstellten Ergebnissen.
- Vorbestehende Methoden, allgemeines Know-how, Checklisten, Vorlagen, Bibliotheken, Systemarchitekturen, wiederverwendbare Programmierbausteine, Prompt-Strukturen, Automatisierungsvorlagen und sonstige Hintergrundbestandteile verbleiben bei der Anbieterin. Der Kunde darf diese Hintergrundbestandteile nur im Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte verwenden. Eine unbefugte Vervielfältigung, Weitergabe, kommerzielle Verwertung oder Nutzung für Dritte ist nicht gestattet. Gesetzlich zulässige Nutzungen und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Soweit Hintergrundbestandteile in ein Arbeitsergebnis integriert sind, erhält der Kunde daran ein einfaches Nutzungsrecht in dem Umfang, der für die vertragsgemäße eigene Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlich ist.
- Eine Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung, kommerzielle Verwertung oder Nutzung der Arbeitsergebnisse für Dritte ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Rechte an Software, Open-Source-Komponenten, Stockmaterial, Plattformen und sonstigen Leistungen Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
- Der Kunde darf Urheber- und Rechtehinweise nicht entfernen, soweit dies gesetzlich oder nach den jeweiligen Lizenzbedingungen unzulässig wäre.
- Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist.
§ 17 Digitale Produkte, Onlinekurse und Jahreszugänge für Unternehmer
- Digitale Produkte, Videoangebote, Onlinekurse und Jahreszugänge werden mit dem in der Produktbeschreibung beschriebenen Umfang, Zugang und Nutzungszeitraum bereitgestellt.
- Der Zugang ist grundsätzlich personenbezogen oder auf die im Angebot bezeichnete Zahl von Nutzern beschränkt. Zugangsdaten dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
- Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite verantwortlich, insbesondere für Internetzugang, geeignete Endgeräte, aktuelle Software und die erforderlichen Zugangsdaten.
- Ein Jahreszugang berechtigt zur Nutzung der bezeichneten Inhalte für die vereinbarte Laufzeit. Eine automatische Verlängerung findet nur statt, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die Anbieterin darf Inhalte und Funktionen anpassen, aktualisieren oder technisch ersetzen, sofern dadurch der vereinbarte Hauptzweck des Zugangs nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
- Eine dauerhafte Verfügbarkeit von Onlineinhalten wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als Service-Level vereinbart wurde.
- Individuelle Beratungs- oder Supportleistungen sind in einem digitalen Produkt, Onlinekurs oder Jahreszugang nur enthalten, wenn sie ausdrücklich beschrieben sind.
§ 18 Workshops, Schulungen und Seminare für Unternehmer
- Bei firmeninternen oder ausschließlich an Unternehmer gerichteten Workshops, Schulungen und Seminaren gelten die Angaben im Angebot.
- Im Angebot werden insbesondere Thema, Zielgruppe, Dauer, Ort oder Onlineformat, Teilnehmerzahl, enthaltene Unterlagen, Vergütung und gegebenenfalls Stornierungsbedingungen festgelegt.
- Der Kunde benennt die teilnehmenden Personen rechtzeitig und sorgt dafür, dass diese die organisatorischen und technischen Voraussetzungen erfüllen.
- Die Weitergabe von Schulungsunterlagen an nicht teilnehmende Dritte, eine öffentliche Zugänglichmachung oder eine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin zulässig.
- Allgemeine Teilnahmebedingungen für öffentlich buchbare Veranstaltungen werden gesondert bereitgestellt und gelten nur, wenn sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
§ 19 Laufende Betreuung und Support
- Laufende Betreuungs- und Supportleistungen werden nur im Umfang des jeweiligen Angebots geschuldet.
- Das Angebot legt insbesondere fest:
- Laufzeit,
- enthaltenes Zeit- oder Leistungskontingent,
- Kommunikationskanäle,
- Erreichbarkeitszeiten,
- Reaktionszeiten,
- Umgang mit nicht genutzten Kontingenten,
- zusätzliche Vergütung für Mehrleistungen.
- Ohne ausdrückliche Service-Level-Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit, ständige Erreichbarkeit, Rufbereitschaft oder eine bestimmte Systemverfügbarkeit.
- Nicht genutzte Zeitkontingente verfallen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
§ 20 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
- Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags.
- Vertrauliche Informationen sind insbesondere interne Geschäfts- und Betriebsinformationen, nicht veröffentlichte Konzepte, Zugangsdaten, technische Informationen, Kundendaten, Prozessbeschreibungen und Geschäftsgeheimnisse.
- Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung öffentlich werden,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- von einem berechtigten Dritten rechtmäßig übermittelt wurden,
- unabhängig entwickelt wurden oder
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
- Gesetzlich geschützte Geschäftsgeheimnisse sind auch nach Vertragsende vertraulich zu behandeln.
- Zugangsdaten, API-Schlüssel und vergleichbare Sicherheitsinformationen dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
§ 21 Datenschutz und Verantwortlichkeiten
- Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Verarbeitet die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
- Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung regelt insbesondere Gegenstand, Dauer, Zweck, Datenarten, Kategorien betroffener Personen, Weisungsrechte, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer sowie Rückgabe und Löschung der Daten.
- Bestimmen beide Parteien jeweils selbst über Zwecke und Mittel einer Verarbeitung, handeln sie als eigenständige Verantwortliche. Die Rollenverteilung wird projektbezogen dokumentiert, wenn dies erforderlich ist.
- Der Kunde stellt sicher, dass für die von ihm veranlasste Verarbeitung personenbezogener Daten die erforderlichen Rechtsgrundlagen, Informationen, Einwilligungen und Berechtigungen vorliegen.
- Die Anbieterin verarbeitet Kundendaten nicht zu eigenen Trainingszwecken oder zu Werbezwecken, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und datenschutzrechtlich zulässig ist.
- Einzelheiten zu den Datenverarbeitungen, eingesetzten Dienstleistern, Speicherorten und Betroffenenrechten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung und – bei Auftragsverarbeitung – aus dem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 22 Vertragsbeendigung und Kündigung
- Einzelne Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern im Angebot keine feste Laufzeit oder andere Beendigung vereinbart wurde.
- Verträge über laufende Betreuung, Support oder Jahreszugänge haben die im Angebot bestimmte Laufzeit.
- Eine automatische Verlängerung findet nur statt, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
- Laufende Verträge können mit der im Angebot vereinbarten Frist gekündigt werden. Ist keine Kündigungsfrist vereinbart, können sie mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Beendet oder kündigt der Kunde einen begonnenen Auftrag ohne wichtigen, von der Anbieterin zu vertretenden Grund, sind die bis zum Beendigungszeitpunkt vertragsgemäß erbrachten Leistungen, bereits beauftragten und nicht mehr stornierbaren Fremdkosten sowie nachweislich entstandene notwendige Aufwendungen zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen wird nur geschuldet, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart und gesetzlich zulässig ist.
- Nach Vertragsende werden offene Vergütungen für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen fällig. Die Anbieterin stellt dem Kunden die ihm zustehenden Arbeitsergebnisse und Daten im vereinbarten Umfang zur Verfügung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, Rechte Dritter oder berechtigten Schutzinteressen entgegenstehen.
§ 23 Haftung
- Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Fall der einfachen fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Anbieterin eine ausdrücklich übernommene Beschaffenheitsgarantie verletzt, einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
- Die Anbieterin haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf folgenden Umständen beruhen, sofern die Anbieterin diese nicht zu vertreten hat:
- Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen von Drittanbieterplattformen,
- fehlerhafte oder unvollständige Kundendaten,
- fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden,
- unberechtigte Änderungen durch den Kunden oder Dritte,
- unsachgemäße Nutzung,
- fehlende Datensicherung durch den Kunden,
- nicht vereinbarte Veränderungen an Kunden- oder Drittanbietersystemen.
- Der Kunde bleibt für die fachliche, rechtliche und wirtschaftliche Entscheidung über den Einsatz von KI-Systemen und automatisierten Prozessen verantwortlich, soweit er diese Entscheidungen selbst trifft und die Anbieterin nicht ausdrücklich mit einer entsprechenden Prüfungs- oder Entscheidungsleistung beauftragt wurde.
§ 24 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
- Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.
- Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, flächendeckende Ausfälle von Kommunikations- oder Energieversorgung, erhebliche Cyberangriffe, Streiks und Ausfälle wesentlicher Drittanbieter, soweit die Partei das Ereignis nicht zu vertreten hat.
- Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen mit ihr ab.
- Dauert das Leistungshindernis länger als sechs Wochen an, kann jede Partei den betroffenen Leistungsabschnitt kündigen. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und nicht vermeidbare Kosten sind zu vergüten.
§ 25 Referenzen und Veröffentlichung
- Die Anbieterin darf den Namen, das Logo, Projektdetails oder Kundenaussagen nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden als Referenz veröffentlichen.
- Die Zustimmung kann auf bestimmte Medien, Inhalte, Zeiträume oder Formulierungen beschränkt werden.
- Gesetzliche oder vertragliche Vertraulichkeitspflichten bleiben unberührt.
§ 26 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Anbieterin.
- Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 27 Schlussbestimmungen
- Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mitgeteilt. Sie gelten für neue Verträge ab dem angegebenen Gültigkeitsdatum.
- Für bestehende Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie wirksam vereinbart wurden.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Diese AGB werden in deutscher Sprache bereitgestellt.
Stand: 22.09.2026