Der regulatorische Rahmen für Künstliche Intelligenz in Europa hat sich grundlegend verändert. Während der allgemeine Stichtag für die EU-KI-Verordnung (AI Act) unbarmherzig auf den 2. August 2026 zuläuft, bringt das aktuelle KI-Omnibus-Paket (Digital Omnibus on AI) eine erhebliche, zeitliche Entlastung für den deutschen Mittelstand.

Für Inhaber und Geschäftsführer bedeutet das: Die absolute Schonfrist endet zwar in diesem Sommer, aber für die komplexesten Pflichten haben Sie wertvolle Vorbereitungszeit gewonnen. Wer diese Atempause jedoch ungenutzt verstreichen lässt, läuft Gefahr, von den verschärften Registrierungspflichten und drakonischen Bußgeldern bis zu 35 Millionen Euro überrollt zu werden. Die Marktüberwachungskammern der Bundesnetzagentur sind bereits aktiv und prüfen die ersten Systeme.

Was wurde durch den KI-Omnibus verschoben?
Die größten Erleichterungen betreffen die strengen Auflagen für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme:

Eigenständige Hochrisiko-KI (Anhang III): Verschoben auf den 2. Dezember 2027
Nutzen Sie KI-gestützte Tools im HR-Bereich (z. B. zur automatisierten Bewerber-Vorauswahl oder Lebenslauf-Filterung), bei Kreditprüfungen oder zur Steuerung kritischer Infrastrukturen? Ursprünglich galt hier der August 2026. Nun haben Sie bis Ende 2027 Zeit, ein zertifiziertes Risikomanagementsystem und eine lückenlose Dokumentation aufzubauen.

Eingebettete Hochrisiko-KI (Anhang I): Verschoben auf den 2. August 2028
Dies betrifft KI, die als Sicherheitskomponente in bereits regulierte Produkte integriert ist, wie in der Medizintechnik oder im klassischen Maschinenbau.

Technische Kennzeichnung existierender GenAI: Verschoben auf Dezember 2026
Die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung (z. B. digitale Wasserzeichen) für synthetische Audio-, Bild- oder Videoinhalte von Systemen, die vor dem Sommer 2026 am Markt waren, wurde um vier Monate verlängert.

Was gilt unerbittlich ab dem 2. August 2026?
Trotz des KI-Omnibus-Updates dürfen bestimmte Kernregeln ab diesem Sommer keinesfalls ignoriert werden:

Grundsätzliche Transparenzpflichten (Art. 50): Wenn Kunden oder Mitarbeiter mit einer KI interagieren (z. B. über einen internen oder externen KI-Chatbot), müssen sie unmissverständlich darüber informiert werden. Auch die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes greift sofort.

Verschärfte Registrierungspflicht: Die Pflicht, bestimmte Systeme in der zentralen EU-Datenbank für Hochrisiko-Anwendungen anzumelden, wurde durch den Omnibus sogar reaktiv verschärft – selbst dann, wenn Anbieter selbst keine Hochrisiko-Einstufung für ihr Tool sehen.

Neue, sofortige Verbote: Missbräuchliche KI-Praktiken wie Social Scoring oder manipulative Apps sind bereits strikt untersagt. Der Omnibus hat hier sogar noch einmal neue Verbote (u. a. gegen verletzende Deepfake-Generatoren) hinzugefügt.

(Hinweis: Bereits geltende Pflichten – wie die gesetzliche Pflicht zur KI-Kompetenz für Mitarbeiter nach Artikel 4 seit Februar 2025 – bleiben von diesen Verschiebungen unberührt.)

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